Klasse A (unbeschränkt) - Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 25/18 Jahre
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwin- digkeit von mehr als 45 km/h. Bei Erteilung vor dem 25. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnis beschränkt auf Motorräder bis maximal 25 KW (max.
0,16 kW/kg)
Motorleistung.
Klasse A1 - Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre. |